Kardinal-von-Galen-Kreis e.V.
Eure Heiligkeit,
durch das Vaticanum II wurde bestätigt, daß die Laien eine große Mitsorge und Mitverantwortung für den Bestand unserer Kirche tragen. Dies wird auch in der Neufassung des Kirchenrechtes (CIC) festgehalten.
Die verantwortlichen Träger der Leitungsgewalt in den Ortskirchen - die Bischöfe und ihre Ordinariate - nehmen aber die Mitverantwortung glaubenstreuer Laien häufig nicht wirklich ernst, sondern arbeiten oft lieber mit Gruppierungen wie „Kirche von unten“ oder „Wir sind Kirche“ zusammen. Sie unterstellen berechtigten Beschwerden unchristliche, lieblose Tendenzen, antworten entweder überhaupt nicht oder nur herablassend, ohne auf den Inhalt der Beschwerde einzugehen, geschweige die dort benannten Mißstände zu beheben.
Unseres Erachtens liegt die Hauptursache darin, daß Bischöfe de facto sakrosankt sind und es nahezu unmöglich oder aussichtslos ist, über Bischöfe, die ihre Hirtenpflicht schwer verletzen, eine erfolgreiche Beschwerde zu führen.
Daher bitten wir Sie, eine Beschwerde-Anlaufstelle zu schaffen, an die sich besorgte Laien mit begründeten Nachweisen wenden können, wenn ihr Bischof bzw. ihre Bischöfe sich nicht an Lehre und Gesetze der Kirche halten. Eine solche Beschwerdeinstanz sollte nicht nur mit Kirchenjuristen als Vertretern der Kirche, sondern auch mit weltlichen Juristen besetzt sein. Letztere brauchen keine richterlichen Befugnisse zu haben, sollten aber in der Lage sein, den Beschwerdegrund als zutreffend oder unbegründet beurteilen zu können.
Als Beispiel berechtigter Beschwerden nennen wir die beharrliche Weigerung deutscher Bischöfe, Theologen, die offen gegen die Lehre der Kirche und ihre Missio verstoßen, aus ihrem Lehramt zu entfernen; ferner: die Nichtdurchsetzung der verschiedenen päpstlichen Anordnungen zur Feier der Liturgie, etwa der Verweigerung der korrekten Übersetzung des „pro multis“, und zur Kommunionspendung. Ein andersartiges Beispiel ist die Nichtausführung der päpstlichen Bestimmung zur Frage der Kirchenmitgliedschaft von Menschen, die aus der Kirche als „Körperschaft öffentlichen Rechts“ austreten. Die deutschen Bischöfe halten um der Kirchensteuer willen an der Interpretation fest, daß solche Menschen exkommuniziert seien. Ein entsprechender Rekurs liegt schon seit dem 19. Januar 2009 in Rom vor und wurde bis heute - möglicherweise aufgrund des Einflusses deutscher Bischöfe - nicht entschieden. Diese Beispiele ließen sich beliebig erweitern. Wir Laien stehen diesem Ungehorsam hilflos gegenüber, sollen aber unsererseits durch Gehorsam „in Einheit mit dem Bischof stehen“. Unser Gehorsam soll aber jenen Bischöfen gelten, die selber dem Pontifex gegenüber gehorsam sind.
Darum bitten wir dringend und sehen es als lebensnotwendig für die Kirche an, daß die oben beschriebene Beschwerdeinstanz geschaffen wird.
Kardinal-von-Galen-Kreis e.V.
Reinhard Dörner, Vorsitzender
Bis zum 20. November 2012 bestand die Möglichkeit zur Unterzeichnung der Petition. Es haben sich 532 Unterzeichner der Petition angeschlossen. Der Text und die Unterschriften wurden dem Heiligen Vater vorgelegt.
Andere Berichte und Mitteilungen
Kardinal-von-Galen-Kreis e.V. 2024
Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer (steuerlich absetzbaren) Spende!